Unterhaltsreinigung – was darunter zu verstehen ist

Unterhaltsreinigung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Reinigungsarbeiten, die der Erhaltung von Sauberkeit und Hygiene im Alltag dienen.
Sie ist darauf ausgelegt, Verschmutzungen vorzubeugen, nicht besondere Belastungen zu beseitigen. Sie ist Teil der normalen Gebäudereinigung die der laufenden Sauberkeit und Hygiene in Wohn- und Arbeitsräumen dient.

Typisch ist ein fester Rhythmus – täglich, wöchentlich oder nach Bedarf.

Was zur Unterhaltsreinigung gehört

  • Staubsaugen und Wischen von Böden
  • Reinigung von Sanitärbereichen im üblichen Umfang
  • Oberflächenreinigung in Küchen, Büros oder Wohnräumen
  • Entleerung von Abfallbehältern
  • Sichtreinigung allgemein zugänglicher Bereiche

Diese Tätigkeiten setzen normale Nutzungsbedingungen voraus.

Wann Unterhaltsreinigung ausreicht

Unterhaltsreinigung ist geeignet, wenn:

  • keine hygienischen Risiken erkennbar sind
  • keine biologischen Kontaminationen vorliegen
  • Räume regulär genutzt werden können
  • Verschmutzungen überschaubar und alltäglich sind

Sie ist eine präventive Maßnahme, keine Problemlösung für Ausnahmesituationen.

Wo ihre Grenze liegt

Unterhaltsreinigung stößt an ihre Grenzen, wenn:

  • gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können
  • außergewöhnliche Geruchs- oder Schadstoffbelastungen bestehen
  • biologische Rückstände vorhanden sind
  • Räume nicht mehr regulär nutzbar sind

In solchen Fällen sind andere Maßstäbe anzulegen.

Hinweis

Diese Einordnung dient der Orientierung. Maßgeblich ist stets die konkrete Situation im Einzelfall.